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Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland: Jedes Jahr erkranken mehr als 230.000 Menschen neu an Hautkrebs, etwa 28.000 davon an der besonders gefährlichen Form des „schwarzen“ Hautkrebses (malignes Melanom). Frühzeitig erkannt, ist Hautkrebs aber sehr gut heilbar. Ab dem Alter von 35 Jahren haben Sie deshalb als gesetzlich Krankenversicherter alle zwei Jahre Anspruch auf einen kostenlosen Hautkrebs-Check bei einem Hautarzt oder dafür qualifizierten Hausarzt. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten der Hautkrebsvorsorge sogar schon eher. Bei dieser Untersuchung geht es darum, Hautkrebs möglichst früh zu entdecken. Denn gerade der schwarze Hautkrebs wächst schnell und bildet schon sehr früh Tochtergeschwülste in anderen Organen (Metastasen).
Das wird gemacht
Der Hautkrebs-Check geht schnell und ist schmerzfrei und unkompliziert. Gespräch Die Untersuchung wird von Hautärzten und speziell dafür geschulten Hausärzten durchgeführt. Sie startet mit einem Gespräch – der sogenannten Anamnese. Der Arzt befragt Sie zum Beispiel dazu, ob bei Ihnen oder in Ihrer Familie schon einmal eine Hautkrebserkrankung aufgetreten ist. Er erkundigt sich, ob Ihnen in letzter Zeit eine Veränderung an Ihrer Haut aufgefallen ist. Untersuchung Danach untersucht der Arzt Ihre Haut von Kopf bis Fuß. Dazu ist es nötig, dass Sie sich nach und nach ganz entkleiden. Da auch die Kopfhaut, das Gesicht und die Nägel genau betrachtet werden, sollten Sie am Untersuchungstag auf Make-up und Nagellack verzichten und keine aufwändige Frisur tragen (kein Gel oder Haarspray, keine Zopffrisuren). Die Verwendung eines Auflichtmikroskops – das ist eine spezielle beleuchtete Lupe – ist nicht Bestandteil der Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Beratung Abschließend informiert der Arzt Sie über die Ergebnisse der Untersuchung. Darüber hinaus berät er Sie zu Ihrem individuellen Hautkrebs-Risiko und gibt Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Haut schützen können. Sollte Ihr Hausarzt den Hautkrebs-Check durchgeführt und eine Auffälligkeit festgestellt haben, überweist er Sie zur weiteren Abklärung an einen Hautarzt. Der untersucht Sie noch einmal und nimmt gegebenenfalls eine Gewebeprobe. Erst die Untersuchung im Labor gibt Aufschluss, ob es sich tatsächlich um Krebszellen handelt. Sind die Befunde da, bespricht der Hautarzt mit Ihnen das Ergebnis und leitet gegebenenfalls eine Therapie ein.
Hautkrebs vorbeugen
Dabei hilft die ABCDE-Regel. ABCDE-Regel: Tipps zur Selbstuntersuchung der Haut Sie selbst kennen Ihren Körper am besten. Schauen Sie sich einmal im Monat Ihre Haut genau an und achten Sie auf Hautveränderungen. Bei der Einschätzung, ob ein Pigmentmal – umgangssprachlich auch Muttermal oder Leberfleck genannt – ärztlich untersucht werden sollte, hilft Ihnen die ABCDE-Regel. Wenden Sie sich an einen Hautarzt oder einen qualifizierten Hausarzt, wenn Ihnen ein dunkler Hautfleck mit einer oder mehreren der folgenden Eigenschaften auffällt: A wie Asymmetrie Ein gutartiger Leberfleck ist normalerweise gleichmäßig rund, oval oder länglich. Der schwarze Hautkrebs hat jedoch in der Regel eine ungleichmäßige, asymmetrische Form. B wie Begrenzung Eine unscharfe Begrenzung kann auf einen bösartigen Hauttumor hindeuten. Achten Sie auf verwaschene, gezackte oder unebene und raue Ränder. C wie Colour (Farbe) Muttermale haben einen einheitlichen Farbton. Unterschiedliche Färbungen, hellere und dunklere Flecken in einem Pigmentmal sollten überprüft werden. D wie Durchmesser Lassen Sie Pigmentmale, die größer als fünf Millimeter im Durchmesser sind, kontrollieren. E wie Entwicklung Das Pigmentmal hat sich verändert, seitdem Sie Ihre Haut zuletzt untersucht haben.
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