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Kinder und Jugendliche: U1 bis U9 und J1 Jedes gesetzlich versicherte Kind hat Anspruch auf derzeit elf Vorsorgeuntersuchungen. Die ersten zehn finden im Säuglings- und Kindesalter unmittelbar nach der Geburt bis zum 6. Lebensjahr statt (U1 bis U9). Darüber hinaus können Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Jugendgesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen (J1). Sie bietet eine Möglichkeit, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und dagegen zu steuern. Jugendliche verkörpern für viele das blühende Leben. Dabei leiden sie zum Teil unter ähnlichen gesundheitlichen Problemen wie Erwachsene – durch Bewegungsmangel, falsche Ernährung und seelischen Stress. Laut einer Studie des Robert Koch-Instituts zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (KiGGS) nutzen allerdings nur rund 33 Prozent der 12- bis 14-Jährigen das Angebot. Ähnlich schlecht sehen die Zahlen beim Impfen aus. Ein Grund mehr, junge Menschen für beide Themen zu sensibilisieren.
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1
Was die Jugendgesundheitsuntersuchung umfasst
Die J1 in einzelnen Schritten
Die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren umfasst vier Teile. Diese werden im Folgenden erläutert. Bevor der Vorsorge-Check-up für 12- bis 14-Jährige beginnt, klärt der Arzt, ob der junge Patient die ärztliche Schweigepflicht seinen Eltern oder Bezugspersonen gegenüber wünscht.
1. Die Anamnese
Während der Anamnese erfragt der Arzt unter anderem:
2. Die körperliche Untersuchung
In diesem Teil der J1 ermittelt beziehungsweise untersucht der Arzt:
3. Die Beratung
Nach Abschluss der Untersuchung wird der Jugendliche – bei Absprache auch die Bezugsperson – über das Ergebnis informiert und die möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung erörtert.
4. Kontrolle des Impfstatus
Sollten noch Impfungen notwendig sein, werden diese am Ende der Untersuchung veranlasst beziehungsweise wird mit dem Patienten ein Termin vereinbart. Wichtige Impfungen für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren Gerade im Alter zwischen 12 und 17 Jahren stehen bei Kindern und Jugendlichen die Auffrischung von Impfungen wie Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung an. Der Arzt sollte darauf achten, dass fehlende Impfungen nachgeholt beziehungsweise unvollständige Impfserien komplettiert werden. Dies gilt für Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Meningokokken. Mädchen sollten möglichst vor dem ersten Sexualkontakt gegen Humane Papillomaviren (HPV) geimpft werden. Alle zuvor aufgeführten Impfungen lassen sich bis kurz vor dem 18. Geburtstag der Jugendlichen durchführen.
Art der Impfung: Diphtherie Auffrischung ,Tetanus (Wundstarrkrampf) Auffrischung, Keuchhusten (Pertussis) Auffrischun,g Kinderlähmung (Poliomyelitis) Auffrischung, Hepatitis B Nachholimpfung, Masern Nachholimpfung, Mumps („Ziegenpeter“) Nachholimpfung, Röteln Nachholimpfung, Windpocken (Varizellen) Nachholimpfung, Meningokokken Nachholimpfung. Nur für Mädchen: Humane Papillomaviren (HPV) Standardimpfung für Mädchen. Nachholimpfung wird notwendig, wenn Impfungen noch nicht beziehungsweise noch nicht vollständig erfolgt sind. Die genannten Impfungen entsprechen den Standard-Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts.
Wichtige Impfungen vor dem „ersten Mal“
Hepatitis B ist eine Entzündung der Leber, die in vielen Fällen nicht vollständig ausheilt. Dann bleiben Viren im Körper und können die Leber fortwährend schädigen. Die Infektion mit dem Virus erfolgt über Blut und andere Körperflüssigkeiten. Das heißt, wer sexuellen Verkehr hat und nicht geimpft ist, kann sich anstecken. Humane Papillomavieren (HPV) sind Viren, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Sie werden durch Geschlechtsverkehr übertragen. Deshalb sollten sich Mädchen dagegen vor dem ersten Sexualkontakt impfen lassen. Diese Impfung kann zum Beispiel auch ein Frauenarzt durchführen. Bitte vormerken: Für Frauen ab 20 gibt es die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs. Neben einer Anamnese wird unter anderem ein sogenannter Abstrich gemacht. Die Untersuchung steht einmal jährlich beim Frauenarzt an. Die Kosten tragen die Krankenkassen.
Das wird zur J1 benötigt
Schweigepflicht
Für den Arzt besteht eine ärztliche Schweigepflicht – auch bei Jugendlichen unter 18. Wenn die jungen Patienten wollen, dass der Inhalt des Gesprächs unter vier Augen bleibt, muss sich der Arzt daran halten, es sei denn, das Leben des jungen Menschen ist in Gefahr.
Quelle ÄZQ (Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin)
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